Artfortschreibung

Artfortschreibung
erneute  Artfeststellung: (1) Wenn sich die Art des Gegenstandes nach dem letzten Feststellungszeitpunkt geändert hat und die Änderung steuerlich bedeutsam ist. Bes. bedeutsam für die Grundsteuer (ggf. Anwendung anderer Steuermesszahl).
- (2) Zur Beseitigung eines Fehlers hinsichtlich der Art des Gegenstandes bei der letzten Artfeststellung;  Berichtigungsfortschreibung.
- Die A. ist an Wertgrenzen nicht gebunden. Sie kann mit  Wertfortschreibung und mit  Zurechnungsfortschreibung verbunden sein.
- Vgl. auch  Fortschreibung.

Lexikon der Economics. 2013.

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